Firmung 2025

Firmvorbereitung 2026


Liebe Gemeinde,

auch in diesem Jahr fanden sowohl die Vorbereitung als auch die Feier der Firmung im Rahmen der zukünftigen Pastoralen Einheit statt. Die Gemeinden St. Stephan, St. Franziskus, St. Pankratius und St. Nikolaus und Bruno arbeiten als starkes Team zusammen, um allen Jugendlichen eine spannende und bereichernde Vorbereitung zu ermöglichen.

Zum Team gehören:

  • Maria Redeker (Jugendreferentin St. Stephan)
  • Sarah Andernach (Jugendreferentin Sülz-Klettenberg)
  • Laura Meyer (Gemeindeassistentin Sülz-Klettenberg)
  • Marco Nobis (Jugendreferent St. Franziskus)
  • Frank Blachmann (Gemeindereferent St. Franziskus und St. Stephan) 

Im Herbst 2025 haben wir in drei Firmfeiern mit 120 Jugendlichen und Ihren Familien die Firmung in der Kirche St. Bruno in Köln-Klettenberg gefeiert.

Die kommende Firmung ist im Herbst 2026 - genaue Termine werden entsprechend bekannt gegeben.
Wir werden die knapp 500 Jugendlichen (Jahrgang September 2009 bis August 2010) aus der Pastoralen Einheit Kölner Westen im Frühjahr 2026 anschreiben.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Vorbereitungszeit und danken allen, die dazu beitragen!

Herzliche Grüße

Das Planungs-Team

 

Kontakt

Marco Nobis

Jugendreferent

Instagram: jugendreferent_marco

Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Die Firmung

Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Firmbewerber

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.

Firmpate

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Bischof

Da die Firmung eine Sendung und Beauftragung darstellt, wird die Bereitschaft zur Firmung öffentlich im Firmgottesdienst vor der versammelten Gemeinde und dem Bischof als dem Haupt des Erzbistums (bzw. in seiner Vertretung vor einem Weihbischof oder in besonderen Fällen auch vor dem Pfarrer) erklärt.

Firmfeier

Die Firmung wird in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Die Gestaltung geschieht in Absprache mit dem jeweiligen Bischof. Mittelpunkt des Gottesdienstes ist das persönliche Glaubensbekenntnis der Firmkandidaten/-innen, das "Gebet des Bischofs über die Firmlinge" und die Salbung des einzelnen Kandidaten/in mit Chrisam unter Auflegung der Hand. Dabei spricht der Bischof die Formel: "N.N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist".

Newsletter

Hier können Sie sich für den Newsletter an- und abmelden

Pastoralbüro

Bunzlauer Str. 25
50858 Köln

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 09.00 - 12.00 h
Mittwoch: 16.00 - 18.00 h  

Unser Spendenkonto:
Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus - Caritaskonto

DE87 3706 0193 0013 6640 13 (neu)

Spendenquittungen werden ab Zuwendungen über 300 Euro (neuer Wert) oder auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.

Online-Service

Aktuelles

Empfehlen Sie uns