Online-Babysitter-Vermittlung

Junge im Kinderwagen (c) Bild: Michael Bogedain In: Pfarrbriefservice.de

Im Kölner Westen leben viele junge Familien. Oftmals sind die Eltern und Schwiegereltern zu weit weg, als dass sie in Notsituationen schnell und regelmäßig präsent sein und die Betreuung von Kindern übernehmen könnten. Das Kath. Familienzentrum St. Franziskus hat im September 2022 eine 18-stündige Qualifizierung für Babysitter durchgeführt. Damit stehen jungen Familien jetzt neun Babysitter und Leihomas zur Verfügung.

Über das folgende Kontaktformular können Eltern den Kontakt zu den Babysittern und Leihomas herstellen. Das ist unentgeltlich.

Die Anfrage wird zu einem Pool von Babysittern und Leih-Omas weitergeleitet. Wer aus diesem Kreis den angefragten Termin ermöglichen kann, wird sich schnellstmöglich melden. Dann kann ein Kennenlern-Termin vereinbart und ein Vertrag über die Betreuung der Kinder geschlossen werden.

Im Kölner Westen leben viele junge Familien. Oftmals sind die Eltern und Schwiegereltern zu weit weg, als dass sie in Notsituationen schnell und regelmäßig präsent sein und die Betreuung von Kindern übernehmen könnten. Das Kath. Familienzentrum St. Franziskus hat im September 2022 eine 18-stündige Qualifizierung für Babysitter durchgeführt. Damit stehen jungen Familien jetzt neun Babysitter und Leihomas zur Verfügung.

Über das folgende Kontaktformular können Eltern den Kontakt zu den Babysittern und Leihomas herstellen. Das ist unentgeltlich.

Die Anfrage wird zu einem Pool von Babysittern und Leih-Omas weitergeleitet. Wer aus diesem Kreis den angefragten Termin ermöglichen kann, wird sich schnellstmöglich melden. Dann kann ein Kennenlern-Termin vereinbart und ein Vertrag über die Betreuung der Kinder geschlossen werden.

Formular zur Babysitter-Vermittlung

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
 

AGB's und Verpflichtung

Für den Dienstleistungsvertrag (Betreuungsvertrag) zwischen Eltern/ Kunde und Babysitter ist die Pfarrgemeinde nicht verantwortlich. Ihr obliegt auch nicht die Erbringung der Betreuungsleistung. Der Betreuungsvertrag wird ausschließlich zwischen den Eltern, d.h. Kunden, und dem Babysitter geschlossen und von der Pfarrei St. Franziskus weder gestellt, gestaltet oder/und inhaltlich überprüft. Der Pfarrei obliegt daher auch nicht die Pflicht, die Einhaltung bzgl. der für den Betreuungsvertrag bestehenden gesetzlichen Anforderungen und Pflichten sicher zu stellen, so z.B. die Einhaltung besonderer steuerlicher, arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und/ oder ausländerrechtlicher Bestimmungen, den Abschluss von Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und/ oder sonstigen Versicherungen (im Rahmen des Betreuungsvertrages).

wenn Sie wieder zuhause sind, besonders nachts sicherzustellen, dass auch Ihr Babysitter sicher nach Hause kommt. Versichern Sie sich, ob er/ sie selbst mit dem Auto fährt oder abgeholt wird. Falls nicht, sollten Sie Ihren Babysitter selbst nach Hause fahren oder ihm/ihr ein Taxi bestellen. (Im letzten Fall sollten Sie die Kosten des Taxis tragen).

Diese Daten werden nicht gespeichert, sondern an die Babysitter zum Zweck der Kontaktaufnahme weitergegeben und dann gelöscht.

Die Pfarrei St. Franziskus erhält keine Information über den geschlossenen Betreuungsvertrag.

Es besteht kein Anspruch der Eltern/ des Kunden auf die Vermittlung eines Babysitters in jedem Fall.

Die Pfarrei St. Franziskus übernimmt keine Haftung bei der Verletzung von Pflichten oder Schäden, die bei der Vertragserfüllung auf Seiten des Kunden wie auf Seiten des Babysitters auftreten.

Unsere Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit mit dem Babysitter:

Vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch, damit sich das Kind und der Babysitter in Ruhe kennenlernen können, bevor die Betreuung ansteht. In diesem Gespräch sollte besprochen werden, welche Regeln bei Ihnen gelten und was das Kind darf bzw. nicht darf, wann und wo gegessen wird, wo sich Verbandszeug befindet usw.

Quelle aller Hinweise: www.babysitter.de

Planen Sie bei dem Betreuungstermin mindestens 10 Minuten Zeit ein, bevor Sie das Haus verlassen müssen. Dann können Sie mit dem Babysitter in Ruhe aktuelle Ereignisse und alles Notwendige besprechen. Diese Zeit ist jeden Cent wert, den sie kostet: Der Babysitter kann mit einem guten Gefühl starten und Sie können mit einem guten Gefühl aufbrechen.

Hinterlassen Sie dem Babysitter ein Info-Blatt mit den wichtigsten Informationen, Namen, Telefonnummern und Adressen Ein guter Ort dafür ist das Telefon.

Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, dem Babysitter evtl. neben dem Telefon etwas Bargeld für unvorhergesehene Situationen oder Notfälle zu hinterlegen.

Überlegen Sie, welche Haus- bzw. Wohnungsschlüssel Ihr Babysitter haben sollte und übergeben Sie sie an ihn/ sie.

Versichern Sie sich, vor allem abends, dass ggfs. Türen und Fenster verschlossen sind und Elektrogeräte (Herd, Bügeleisen …) ausgeschaltet sind, bevor Sie das Haus /die Wohnung verlassen.

Halten Sie den Babysitter dazu an, im Zweifel unverzüglich Sie oder eine Person Ihres Vertrauens oder wenn nötig die Polizei anzurufen!

Falls Sie über mehrere Stunden abwesend sind, rufen Sie doch einfach mal zwischen durch zuhause an, um ein paar Worte mit dem Babysitter zu reden und um zu sehen wie’s geht bzw. ob alles in Ordnung ist.

Informieren Sie den Babysitter, falls Sie Ihre Pläne ändern und z.B. später als vereinbart zurückkommen.

Besprechen Sie mit dem Babysitter ob und wie er/sie in Ihrem Haus Anrufe, die für Sie sind, entgegennehmen soll.

  • Er / Sie sollte den Anrufer bitten, Namen und Telefonnummer zu hinterlassen, damit Sie dann sobald als möglich zurückrufen können (und diese mit Uhrzeit des Anrufs auf einen bereitgelegten Zettel schreiben).
  • Er / sie soll Anrufern Auskünfte erteilen, dass Sie abwesend sind und wann Sie zurückkehren bzw. er/ sie soll dies unterlassen.
  • Er/ sie soll Anrufern nie sagen, dass er / sie "nur" der Babysitter ist.

Wenn Sie wieder zuhause sind, sollten Sie besonders nachts sicherstellen, dass auch Ihr Babysitter sicher nach Hause kommt.

Treffen Sie eine eindeutige Regelung zur Bezahlung. Normalerweise sollte bei Babysittern direkt zur Betreuung bezahlt werden. In manchen Fällen ist eine wochenweise Bezahlung sinnvoll. Prinzipiell sollte nie eine längere Zeit ohne Bezahlung betreut werden.

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Mittwoch: 16.00 - 18.00 h  

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